Urheberrecht in der Praxis
Mit der Anmeldung bei kochbuch.de erklärst Du Dich mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) von Kochbuch.de ausdrücklich einverstanden. Diese beinhaltet ausdrücklich die Einhaltung und Beachtung des Urheberrechts. Hier sind einige praktische Infos und Tipps zum Thema Urheberrecht bei Kochrezepten.
Kochrezept
Ein Kochrezept besteht aus
- Name des Gerichts
- Zutaten
- Mengenangaben
- und einer Beschreibung der Zubereitung
- Bilder / Fotos
Am besten ist es natürlich, wenn Du Dein selbst kreiertes Gericht oder ein überliefertes Familienrezept niederschreibst und mit einem selbstgemachten Foto versiehst. Natürlich darf man sich inspirieren lassen – aber nicht alles kopieren!
Zutaten & Mengenangaben
Für einzelne Rezepte aus anderen Quellen gilt grundsätzlich: Zutaten und Mengenangaben unterliegen keinem Urheberrecht und können kopiert werden. Umrechnungen oder Veränderungen sind daher nicht erforderlich.
Zubereitungstext selbst schreiben!
Wenn es sich um eine eher technische Beschreibung der Zubereitung handelt ist diese in der Regel nicht geschützt. Hat der Text jedoch einen besonderen Stils oder sehr künstlerischen Sprachgebrauch, kann dieser als Sprachwerk gelten und wäre dann wiederum geschützt!
Wir empfehlen daher grundsätzlich die Zubereitung in eigenen Worten wiederzugeben und klar vom Original abweichen.
Verhältnismäßigkeit wahren!
Es ist jedoch nicht statthaft fremde Rezeptsammlungen nach Belieben zu plündern, selbst wenn die Zubereitungstexte keine Sprachwerke sind. Es gilt der Grundsatz der Geringfügigkeit.
Ein paar sind erlaubt – solange es eben "geringfügig" bleibt!
Ausnahme: Bei Rezeptsammlungen und Kochbüchern, deren Verfasser seit wenigstens 70 Jahren verstorben ist, gilt dieser Grundsatz nicht mehr. Man kann also davon ausgehen, wenn ein Kochbuch um die Jahrhundertwende 1900 verfasst wurde, dass dies vermutlich der Fall ist. 70 Jahre nach dem Tod des Autors sind Kochrezepte frei kopierbar.
Bilder / Fotos selbst machen!
Wenn Du ein Bild hochlädst, versicherst Du uns, dass DU der alleinige Urheber des Bildes bist und das Bild frei von Rechten Dritter ist. Dies gilt sowohl für Profilbilder als auch für Rezept- oder Zutatenfotos.
Das Einstellen von kopierten oder heruntergeladenen Bildern (speziell auch von anderen Webseiten) müssen wir an dieser Stelle ausdrücklich untersagen. Auch Bilder von privat anmutenden Seiten sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht geeignet. Leider gibt es sogar schwarze Schafe, die Benutzer mit einer vermeintlich privat anmutenden Webseite bewusst in die Urheberrechtsfalle tappen lassen, um dann per Anwalt Honorarforderungen zu stellen – die man in der Regel auch zahlen muss!
Inhalte von Webseiten können durchaus verschiedene Urheber (verschiedene Autoren und Fotografen) haben. Im Zweifelsfall muss das für JEDES Bild separat geprüft werden.
Bilder aus dem Internet sind nur dann frei, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist oder wenn nach ihrer Erstveröffentlichung bereits 50 Jahre vergangen sind. Da beides nur sehr schwer beweisbar ist, bitten wir ausdrücklich auf das Hochladen fremder Bilder zu verzichten. Lieber ein selbstgeschossenes Foto, wenn es auch vielleicht nicht ganz so schick aussieht wie eins vom professionellen Food-Fotografen.
Quellenangabe reicht nicht!
Eine Quellenangabe heilt noch lange keine Urheberrechtsverletzung. Das Urheberrecht soll – wie es der Name bereits sagt – die Rechte des Urhebers an seinem Werk schützen. Nur der Urheber kann Nutzungsrechte erteilen. Er kann dies gegen Bezahlung oder ohne tun. Aber ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers– ist jede Nutzung ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

